Gewährung von Nachteilsausgleich
Auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung erhalten Sie für alle Schulformen entsprechende Arbeitshilfen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Weitere Informationen:
Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Bezirksregierung Arnsberg
Informationen in kompakter Form zum Themenbereich Nachteilsausgleich der Bezirksregierung Münster
Hinweis: Auch über die Schulzeit hinaus haben junge Erwachsene mit Behinderungen während ihres Studiums ein Recht auf Nachteilsausgleich. Informationen dazu finden Sie HIER.