Informationen zum Übergang Kl. 4/5 – AKK-Prozess

Hier finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Informationen für den Übergangsprozess von der Primarstufe in die Sekundarstufe I für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

 

AKK-Prozess – Was ist das?

AKK ist die Abkürzung für Aufgaben- und Kommunikations-Konzept zum Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf.

Bei der Wahl der weiterführenden Schule ist die allgemeine Schule (Gemeinsames Lernen = GL) der erste Förderort. Die Eltern können abweichend davon für ihr Kind auch eine Förderschule als Förderort wählen.

 

Wie läuft der AKK-Prozess ab?

Zu Beginn der vierten Klasse wird in der Klassenkonferenz überprüft und beschlossen, ob das Kind weiterhin Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat. Wenn dies der Fall ist, findet ein Beratungsgespräch zwischen der Klassenlehrkraft und den Eltern statt. Bei diesem Beratungsgespräch tragen die Eltern auf einem Elternprotokollbogen ein, ob sie für ihr Kind eine Förderschule oder allgemeine Schule wünschen. Anhand der Elternwünsche werden die Schülerinnen und Schüler durch die Schulträger und das Schulamt den GL-Schulen zugeordnet. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule.

Die Eltern bekommen dann im Frühjahr einen Bescheid des Schulamtes mit der zugewiesenen Schule und melden Ihr Kind dort an.