Aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie können Sie die aktuellen Rahmenbedingungen und Priorisierungen sowie die daraus resultierenden Änderungen im Ablauf des AO-SF Verfahrens im Ablaufplan nachlesen.
Die gesetzlichen Grundlagen der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) finden Sie HIER.
Die Arbeitshilfen für Schulleitungen zur Antragstellung gemäß AO-SF der Bezirksregierung Arnsberg können Sie HIER einsehen.
Im Folgenden erhalten Sie die benötigten Fristen und Formulare zur Einleitung eines AO-SF Verfahrens und zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes.
A
Formulare des Schulamtes für den Hochsauerlandkreis
für Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen
A Antrag der Eltern auf Einleitung des Verfahrens
B Erklärung der Eltern bei Antragstellung der Schule
Maske zur Gutachtenerstellung Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Maske zur Erstellung der Gutachten.
H Wechsel des Förderschwerpunktes oder Wechsel des Bildungsgangs
I Beendigung der sonderpädagogischen Förderung
Formblatt zur jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes
Intensivpädagogische Förderung nach § 15 AO-SF
Übergang S1 in S2 bei zieldifferenter Förderung im Bildungsgang GE
Formulare der Bezirksregierung Arnsberg
für Sekundarschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen
Formblätter der Bezirksregierung Arnsberg zum Verfahren gemäß AO-SF