Die gesetzlichen Grundlagen der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) finden Sie HIER.
Die Arbeitshilfen für Schulleitungen zur Antragstellung gemäß AO-SF der Bezirksregierung Arnsberg können Sie HIER einsehen.
Informationen zur Zeugniserstellung im Gemeinsamen Lernen bei zieldifferenter und zielgleicher Förderung finden Sie HIER.
AAAAA
Interessierte finden HIER Fortbildungen zu Intelligenz- und Persönlichkeitstests (Durchführung, Auswertung, Interpretation)
Im Folgenden erhalten Sie die benötigten Fristen und Formulare zur Einleitung eines AO-SF Verfahrens, zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes sowie Informationen zum Übergang Sek. I – Sek. II für Schüler und Schülerinnen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf.
A
Formulare des Schulamtes für den Hochsauerlandkreis
für Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen
A Antrag der Eltern auf Einleitung des Verfahrens
B Erklärung der Eltern bei Antragstellung der Schule
Maske zur Gutachtenerstellung Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Maske zur Erstellung der Gutachten.
H Wechsel des Förderschwerpunktes oder Wechsel des Bildungsgangs
I Beendigung der sonderpädagogischen Förderung
Formblatt zur jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes
Intensivpädagogische Förderung nach § 15 AO-SF
Übergang S1 in S2 bei zieldifferenter Förderung im Bildungsgang GE
Formulare der Bezirksregierung Arnsberg
für Sekundarschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen
Formblätter der Bezirksregierung Arnsberg zum Verfahren gemäß AO-SF