Die gesetzlichen Grundlagen der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) finden Sie HIER.

Die Arbeitshilfen für Schulleitungen zur Antragstellung gemäß AO-SF der Bezirksregierung Arnsberg können Sie HIER einsehen.

 

Informationen zur Zeugniserstellung im Gemeinsamen Lernen bei zieldifferenter und zielgleicher Förderung finden Sie HIER.

AAAAA

Interessierte finden HIER Fortbildungen zu Intelligenz- und Persönlichkeitstests (Durchführung, Auswertung, Interpretation)

 

Im Folgenden erhalten Sie die benötigten Fristen und Formulare zur Einleitung eines AO-SF Verfahrens, zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes sowie Informationen zum Übergang Sek. I – Sek. II für Schüler und Schülerinnen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf.

A

Formulare des Schulamtes für den Hochsauerlandkreis

für Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen

 

A   Antrag der Eltern auf Einleitung des Verfahrens

B   Erklärung der Eltern bei Antragstellung der Schule

C   Einleitung des Verfahrens

D  Schülerbogen

E Wechsel des Förderortes

Maske zur Gutachtenerstellung                          Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Maske zur Erstellung der Gutachten.

Protokollbögen Elternberatung

H  Wechsel des Förderschwerpunktes oder Wechsel des Bildungsgangs

I  Beendigung der sonderpädagogischen Förderung

Formblatt zur jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes

Intensivpädagogische Förderung nach § 15 AO-SF

Übergang S1 in S2 bei zieldifferenter Förderung im Bildungsgang GE

 

Formulare der Bezirksregierung Arnsberg

für Sekundarschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen

 

Formblätter der Bezirksregierung Arnsberg zum Verfahren gemäß AO-SF

Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Sekundarstufe II in den Förderschwerpunkten LE und ES

Fristen zur Antragstellung

 

Terminübersicht