Autismus-Spektrum-Störung

„Autismus-Spektrum-Störungen als tief greifende Entwicklungsstörungen liegen vor, wenn die Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit schwer beeinträchtigt und das Repertoire von Verhaltensmustern, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt und verändert ist. Ein Antrag auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung setzt voraus, dass eine Autismus-Spektrum-Störung vorher in einem Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde medizinisch festgestellt worden ist. Wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt, ordnet die Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung einem Förderschwerpunkt zu.“ (AO-SF §42)

 

Ein Erklärvideo zur Autismus-Spektrum-Störung finden Sie hier.

Informationen zum Themenbereich Autismus

Konzept zur schulischen Förderung von autistischen Kindern und Jugendlichen in Hamburg.

Eine Infoschrift der Elterninitiative Autismus Hamburg sowie Autismus Hamburg e.V.