Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und entsprechende Antworten zum Themenfeld Inklusion und Schule.

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Welche Schülerdaten dürfen bei einem Schulwechsel weitergegeben werden?

Hier finden Sie die Antwort.g

Darf ein Gutachten bei einem Schulwechsel weitergegeben werden?

Das Originalgutachten verbleibt an der Schule!
Eltern können sich eine Kopie aus der Akte machen oder die Schule kann mit einer Einverständniserklärung der Eltern eine Kopie des Gutachtens(!) an die andere Schule weitergeben.g

An wen wende ich mich, wenn ich ein neues Testverfahren bzw. neue Testmaterialien benötige?

Die Schulträger finanzieren aus ihrem Inklusionsetat diese Materialien und sind somit Ansprechpersonen.g

Wenn ich einen sonderpädagogischen Förderbedarf eingeleitet habe, aber noch kein Bescheid vom Schulamt vorliegt, bekommt das Kind dann ein Ziffernzeugnis (normales Zeugnis)?

Solange kein Bescheid vorliegt, erhält das Kind ein ganz normales Regelzeugnis (ohne Bemerkung auf das Verfahren/ den Förderschwerpunkt).g

Wenn das Verfahren einer Aufhebung läuft, aber der Bescheid darüber vom Schulamt noch nicht da ist, was schreibe ich dann auf das Zeugnis.

Das Zeugnis muss die Bemerkung zum Förderschwerpunkt bzw. Bildungsgang, in dem das Kind beschult wurde, weiterhin enthalten.g

Hier finden Interessierte Fragen und Antworten zum Erlass „Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und weiterführenden Schulen“ vom 05. Mai 2021.

 

Hier finden Interessierte Fragen und Antworten zum Erlass „Multiprofessionelle Teams im Gemensamen Lernen an weiterführenden Schulen“ vom 19. Juli 2018.