Fragen und Antworten
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und entsprechende Antworten zum Themenfeld Inklusion und Schule.
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Das Originalgutachten verbleibt an der Schule!
Eltern können sich eine Kopie aus der Akte machen oder die Schule kann mit einer Einverständniserklärung der Eltern eine Kopie des Gutachtens(!) an die andere Schule weitergeben.g
Die Schulträger finanzieren aus ihrem Inklusionsetat diese Materialien und sind somit Ansprechpersonen.g
Solange kein Bescheid vorliegt, erhält das Kind ein ganz normales Regelzeugnis (ohne Bemerkung auf das Verfahren/ den Förderschwerpunkt).g
Das Zeugnis muss die Bemerkung zum Förderschwerpunkt bzw. Bildungsgang, in dem das Kind beschult wurde, weiterhin enthalten.g