Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
„Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist.“ (AO-SF §7)
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Zum Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation gehören sowohl die Gehörlosigkeit als auch die Schwerhörigkeit.
Ein Erklärvideo zum Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation finden Se hier.