Förderschwerpunkt Sehen
„Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist.“ (AO-SF §8)
Zum Förderschwerpunkt Sehen gehören sowohl die Blindheit als auch die Sehbehinderung.
Ein Erklärvideo zum Förderschwerpunkt Sehen finden Sie hier.